Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kurath - Professional Solutions

A. Allgemeines:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Kurath - Professional Solutions schriftlich bestätigt werden.

Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Kurath - Professional Solutions behält sich das Recht vor seine AGB zu ergänzen oder zu ändern. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Bei Streitigkeiten betreffend eines Vertrages gilt Basel (Schweiz) als Gerichtsstand. Auf den Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.

B. Besonderes:

  1. Offerten und das Eventdatum sind, sofern nicht anders vereinbart, für 10 Tage verbindlich und reserviert.
  2. Kurath - Professional Solutions erbringt die Leistungen nach Zeitaufwand oder zu einer vereinbarten Pauschale. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
  3. Sofern nicht anders vereinbart gehen Fremdkosten und Spesen zulasten des Veranstalters. Insbesondere trägt der Veranstalter die Kosten für die Zufahrtsbewilligung zum Veranstaltungsort und Parkgebühren, sofern diese mehr als CHF 10.- betragen.
  4. Wird eine Zufahrtsbewilligung benötigt, ist dies vom Veranstalter mitzuteilen.
  5. Dem Dienstleister steht während dem Event eine Verpflegungspauschale von CHF 25.- zu.
  6. Offerten für Unterhaltungsshows sind, sofern nicht anders in der Offerte angegeben, für eine Zuschauerzahl von +- 80 Personen ausgelegt. Unterhaltungsshows für Kinder sind für eine Zuschauerzahl von +- 20 Personen ausgelegt.
  7. Vorbesprechungen via Videotelefonie oder Telefon sind in der Offerte inkludiert. Vorbesprechungen am Eventort oder in den Räumlichkeiten des Kunden werden mit einem Stundenansatz von CHF 85.- sowie mit CHF 0.75/KM für die An- und Abfahrt verrechnet.
  8. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Auftrittsdatum. Der Kunde verpflichtet sich bei Überfälligkeit einer Rechnung für die zweite und jede weitere Mahnung eine Mahngebühr von CHF 50 zu bezahlen. Wird die Rechnung während der Zahlungsfrist durch den Kunden angefochten, werden keine Mahngebühren erhoben.

C. Stornierungsbedingungen:

  1. Bei Stornierung der Buchung durch den Veranstalter, schuldet dieser eine Konventionalstrafe in Höhe von:

    a. 50% der vereinbarten Gage bei Absage der Buchung bis 14 Tage vor dem Event.

    b. 100% der vereinbarten Gage bei Absage der Buchung 14 Tage (oder weniger) vor dem Event.

  2. Bei Stornierung der Buchung durch Kurath - Professional Solutions, sorgt diese für einen gleichwertigen Ersatzkünstler /-anbieter. Ist dies nicht möglich, wird eine mündliche Absprache getroffen.

D. Höhere Gewalt:

  1. Sagt der Veranstalter die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Unfall, Militärdienst, Unwetter, ab, so ist der Vertrag hinfällig. Der bis zum Zeitpunkt der definitiven Absage einer Veranstaltung angefallene Aufwand ist Kurath - Professional Solutions zu entschädigen.
  2. Wird Kurath - Professional Solutions durch Einwirkung von höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Unfall, Militärdienst, Unwetter, verhindert, sorgt diese für einen gleichwertigen Ersatz. Gelingt dies nicht, ist der Vertrag hinfällig. Der bis zum Zeitpunkt der definitiven Absage einer Veranstaltung angefallene Aufwand ist Kurath - Professional Solutions zu entschädigen.

 

Version 1.5 vom 28.06.2023